Tel.: 08509/ 3640
Weideneckerstr. 5
94113 Tiefenbach Hofmarkstr. 8
94113 Haselbach Wir bieten Ihnen eine Ausbildung für den Erwerb jeder Führerscheinklasse
an. Nachfolgend können Sie entnehmen welche Führerscheinklasse für Sie
interessant ist.
![]() A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Neuregelung zum Motorradführerschein, mehr dazu… ![]() A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse (gleichbedeutend mit zulässigem Gesamtgewicht) von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
D
![]() Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
D1
![]() Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
BE
![]() Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen.
C1E
![]() Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
CE
![]() Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
D1E
![]() Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
DE
![]() Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
M
![]() Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Kleinkrafträder, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
L
![]() Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern.
T
![]() Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern.
S
![]() Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos).
Restalkohol Der Körper kann aufgenommenen Alkohol nur allmählich abbauen.
Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 Promille Alkohol ab, mit der Folge, dass nach einer fröhlichen Nacht auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Körper und damit der Führerschein gefährdet sein kann. Wer beispielsweise um 1:00 Uhr in der Frühe mit 1,5 Promille zu Bett geht und sich um 7:00 Uhr hinter das Lenkrad setzt, hat noch 0,9 Promille Alkohol im Blut und spielt dann mit seinem Führerschein. * * * * * ![]() Alkohol, Eine Autofahrerin wurde mit 1,49 Promille im Blut beim Einparken von der Polizei erwischt. Ihr Argument vor Gericht, sie habe das Fahrzeug lediglich 10 m nach hinten gesetzt, überzeugte die Richter nicht. Bei einer Trunkenheitsfahrt (ohne Unfall oder Fahrunsicherheit: ab 1,1 Promille) kommt es nicht auf die Entfernung an. Selbst kürzeste Fahrten unter Alkohol stehen unter Strafe. Für die Fahrerin bedeutete dies eine Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis für 9 Monate. OLG Karlsruhe, 2 Ss 102/04 Fahren ohne Führerschein
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde. Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt. * * * * * Betrunken Radfahren, * * * * * ![]() |