Tel.: 08509/ 3640
Weideneckerstr. 5
94113 Tiefenbach
Hofmarkstr. 8
94113 Haselbach
Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF

Für jeden Ersterwerber einer deutschen Fahrerlaubnis (außer bei den Klassen M, L und T) beginnt nach der Aushändigung des Führerscheins eine zweijährige Probezeit.
Wenn Sie sich in der zweijährigen Probezeit befinden und einmal gegen Katalog A oder zweimal gegen Katalog B verstoßen haben, werden Sie vom Straßenverkehrsamt aufgefordert, an einem ASF teilzunehmen. Gleichzeitig verlängert sich Ihre Probezeit auf vier Jahre. Sollten Sie innerhalb einer zweimonatigen Frist die Teilnahmebescheinigung an einem Seminar nicht vorlegen, wird Ihre Fahrerlaubnis eingezogen.
Falls Sie also Post vom Straßenverkehrsamt bekommen, melden Sie sich schnellstmöglich bei uns an.
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Aufbauseminar zur Punktetilgung - ASP

Neben der Ahndung von Verkehrsverstößen mit Verwarnungs- und Bußgeldern oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen erhält der Betroffene auch Punkte, und zwar bei allen Verkehrsstraftaten sowie bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00 Euro und mehr. Die jeweilige Anzahl von einem bis sieben Punkten richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. In besonderen Fällen können auch mehr als sieben Punkte vergeben werden.

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